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   OLG Celle, 13.06.2002 - 11 U 63/02   

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https://dejure.org/2002,8085
OLG Celle, 13.06.2002 - 11 U 63/02 (https://dejure.org/2002,8085)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.06.2002 - 11 U 63/02 (https://dejure.org/2002,8085)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. Juni 2002 - 11 U 63/02 (https://dejure.org/2002,8085)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Handelsvertretervertrag: Inhaltskontrolle für eine nachvertraglichen Wettbewerbsabrede

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Vertragsrecht; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Unterlassungsansppruch mit Sanktionsandrohungen; Abwerbungsverbot; Sonderkündigungsrecht eines Darlehens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertragsrecht; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Unterlassungsansppruch mit Sanktionsandrohungen; Abwerbungsverbot; Sonderkündigungsrecht eines Darlehens

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - AWD 34 -, wichtiger Grund, Fälligstellen eines Darlehns nach unberechtigter fristloser Kündigung des HV, eigenes Verhalten des Kündigenden, nachvertragliches Wettbewerbsverbot, nachvertragliches Abwerbeverbot in HVV, Verbot der Abwerbung von HV nach Vertragsende

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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 25.07.2006 - 6 U 63/04

    Unlauterer Wettbewerb: Missbräuchlichkeit der Mehrfachverfolgung eines

    Ob das Abwerbeverbot auch wirksam ist, soweit es für die Zeit nach Vertragsbeendigung vereinbart ist (dagegen mit guten Gründen die Entscheidung des OLG Celle vom 13.6.2002 - 11 U 63/02), kann dahinstehen, da der Antrag nur die Veranlassung solcher Mitarbeiter zur Abwerbung erfasst, die noch in einem Vertragsverhältnis mit der Klägerin stehen.
  • OLG Frankfurt, 25.07.2006 - 6 U 61/04

    Unlauterer Wettbewerb: Missbräuchlichkeit der Mehrfachverfolgung eines

    Ob das Abwerbeverbot auch wirksam ist, soweit es für die Zeit nach Vertragsbeendigung vereinbart ist (dagegen mit guten Gründen die Entscheidung des OLG Celle vom 13.6.2002 - 11 U 63/02), kann dahinstehen, da der Antrag nur die Veranlassung solcher Mitarbeiter zur Abwerbung erfasst, die noch in einem Vertragsverhältnis mit der Klägerin stehen.
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