Rechtsprechung
OLG Celle, 13.06.2002 - 11 U 63/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Handelsvertretervertrag: Inhaltskontrolle für eine nachvertraglichen Wettbewerbsabrede
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Vertragsrecht; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Unterlassungsansppruch mit Sanktionsandrohungen; Abwerbungsverbot; Sonderkündigungsrecht eines Darlehens
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vertragsrecht; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Unterlassungsansppruch mit Sanktionsandrohungen; Abwerbungsverbot; Sonderkündigungsrecht eines Darlehens
- Judicialis
HGB §§ 84 ff
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB §§ 84 ff.
Vertragsrecht; Allgemeine Geschäftsbedingungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
- AWD 34 -, wichtiger Grund, Fälligstellen eines Darlehns nach unberechtigter fristloser Kündigung des HV, eigenes Verhalten des Kündigenden, nachvertragliches Wettbewerbsverbot, nachvertragliches Abwerbeverbot in HVV, Verbot der Abwerbung von HV nach Vertragsende
Verfahrensgang
- LG Konstanz, 20.11.2001 - 1 HO 85/01
- LG Hannover, 20.02.2002 - 23 O 2/02
- OLG Celle, 13.06.2002 - 11 U 63/02
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 25.07.2006 - 6 U 63/04
Unlauterer Wettbewerb: Missbräuchlichkeit der Mehrfachverfolgung eines …
Ob das Abwerbeverbot auch wirksam ist, soweit es für die Zeit nach Vertragsbeendigung vereinbart ist (dagegen mit guten Gründen die Entscheidung des OLG Celle vom 13.6.2002 - 11 U 63/02), kann dahinstehen, da der Antrag nur die Veranlassung solcher Mitarbeiter zur Abwerbung erfasst, die noch in einem Vertragsverhältnis mit der Klägerin stehen. - OLG Frankfurt, 25.07.2006 - 6 U 61/04
Unlauterer Wettbewerb: Missbräuchlichkeit der Mehrfachverfolgung eines …
Ob das Abwerbeverbot auch wirksam ist, soweit es für die Zeit nach Vertragsbeendigung vereinbart ist (dagegen mit guten Gründen die Entscheidung des OLG Celle vom 13.6.2002 - 11 U 63/02), kann dahinstehen, da der Antrag nur die Veranlassung solcher Mitarbeiter zur Abwerbung erfasst, die noch in einem Vertragsverhältnis mit der Klägerin stehen.